E-Labels für den Export: in welchen Sprachen deine Pflichtangaben stehen müssen

Dein Wein geht nach Dänemark, Italien und Kroatien. In welcher Sprache müssen Zutaten und Nährwerte stehen, wer ist für die Übersetzung verantwortlich, und was bleibt auch mit E-Label auf der Flasche? Die Antworten aus der Verordnung und von der EU-Kommission.

David Wippel

David Wippel

Gründer von Glasswise

Dein Wein geht nach Dänemark, nach Italien und nach Kroatien. Auf dem Rückenetikett ist kaum Platz für eine Zutatenliste, geschweige denn für drei. Und im Betrieb weiß niemand genau, welche Sprache das Gesetz verlangt und wer die Übersetzung verantwortet.

Die kurze Antwort: Für Wein müssen die Pflichtangaben in einer oder mehreren Amtssprachen der EU stehen. So steht es in Artikel 121 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013. Eine bestimmte Sprache pro Land nennt dieser Artikel nicht. Ob ein Zielland mehr verlangt, klärst du dort. Verantwortlich für die Angaben ist das Unternehmen, unter dessen Namen der Wein verkauft wird. In der Regel bist das du, auch für jede Übersetzung.

Welche Angaben auf die E-Label-Seite gehören, steht in unserem Beitrag E-Label für Wein: was auf die Seite muss. Hier geht es um die Frage, in welcher Sprache sie stehen. Wie Glasswise die Übersetzung technisch löst, zeigt die Funktionsseite.

In welcher Sprache müssen Zutaten und Nährwerte auf dem Wein stehen?

In einer oder mehreren Amtssprachen der EU. Artikel 121 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sagt: Werden die Pflichtangaben nach Artikel 119 in Wörtern gemacht, müssen sie in einer Amtssprache oder in mehreren Amtssprachen der Union stehen.

Seit dem 8. Dezember 2023 gehören zu diesen Pflichtangaben auch die Nährwertdeklaration und das Zutatenverzeichnis. Die Verordnung (EU) 2021/2117 hat sie als Buchstaben h und i in Artikel 119 Absatz 1 eingefügt. Für sie gilt also dieselbe Sprachregel wie für die übrigen Pflichtangaben auf deinem Etikett.

Artikel 121 nennt keine bestimmte Sprache für ein bestimmtes Land. Ob ein Zielland für Wein eigene Vorgaben macht, regelt dieser Artikel nicht. Das klärst du mit der Behörde, die dort die Weinkennzeichnung kontrolliert, oder mit deinem Handelspartner vor Ort.

Gilt nicht die Sprachregel der Lebensmittelverordnung?

Für Lebensmittel allgemein gilt Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, der Lebensmittelinformationsverordnung. Sie verlangt eine Sprache, die Verbraucher:innen im Land des Verkaufs leicht verstehen. Jeder Mitgliedstaat, in dem ein Lebensmittel verkauft wird, darf für sein Gebiet festlegen, in welcher Amtssprache oder welchen Amtssprachen die Angaben stehen müssen. Mehrere Sprachen nebeneinander sind erlaubt.

Für Wein verweist die EU-Kommission auf eine Sonderregel. In ihrer Bekanntmachung mit Fragen und Antworten zur Weinkennzeichnung (C/2023/1190) geht es in Frage 38 um den Hinweis neben dem QR-Code. Für dessen Begriffe gilt laut Kommission dieselbe Sprachregel wie für die übrigen Pflichtangaben nach Artikel 119, also die Regeln aus Artikel 121 der Verordnung 1308/2013 als „lex specialis“. Das ist die Regel aus dem Abschnitt oben.

Wie weit ein Mitgliedstaat bei Wein trotzdem eine bestimmte Sprache verlangen kann, beantworten weder Artikel 121 noch Frage 38. Darum findest du hier keine Liste mit Sprachen pro Land. Sie sähe verlässlich aus, ohne es zu sein.

Musst du für mehrere Sprachen ein E-Label verwenden?

Nein. Niemand braucht ein E-Label, wenn alle Pflichtangaben in allen nötigen Sprachen auf dem Etikett der Flasche stehen. Das E-Label ist eine Möglichkeit, Zutatenverzeichnis und vollständige Nährwertdeklaration digital bereitzustellen. So steht es in Artikel 119 Absatz 4 und 5 der geänderten Verordnung 1308/2013.

Für Weingüter mit mehreren Exportmärkten ist das Platzproblem trotzdem real. Eine Zutatenliste und eine Nährwerttabelle in drei oder vier Sprachen passen selten auf ein Rückenetikett. Deshalb haben sich viele Betriebe für den QR-Code entschieden. Vorgeschrieben ist er nicht.

Was bleibt auch mit E-Label auf der Flasche?

Von Zutaten und Nährwerten bleiben zwei Dinge auf der Flasche. Alle anderen Pflichtangaben, etwa Alkoholgehalt und Herkunft, stehen ohnehin weiter auf dem Etikett. Erstens der Energiewert. Statt des Worts „Energie“ darfst du das Symbol „E“ verwenden, gefolgt vom Wert (Artikel 119 Absatz 4, Frage 19). Zweitens die Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. Sie stehen direkt auf dem Etikett, mit dem Wort „enthält“ und dem Namen des Stoffs (Artikel 119 Absatz 5 Buchstabe c).

Für Sulfite, Ei und Milch sind die Begriffe festgelegt. Anhang I Teil A der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 listet sie für jede EU-Sprache auf, etwa „Sulfite“ auf Deutsch und „sulfitter“ auf Dänisch. Diese Angaben brauchen also Platz auf dem Etikett. Ob sie in jeder Sprache stehen müssen, die du dort verwendest, sagen weder Artikel 121 noch die Kommission ausdrücklich. Das klärst du mit, wenn du im Zielland nach den Sprachen fragst.

Dazu kommt der Hinweis neben dem Code. Die Kommission verlangt, dass klar draufsteht, was hinter dem Code kommt. Ein „i“ reicht nicht, beim Zutatenverzeichnis gehört das Wort „Zutaten“ dazu. Für diesen Hinweis gilt dieselbe Sprachregel wie für die übrigen Pflichtangaben (Frage 38).

Wer ist für die Übersetzung verantwortlich?

Das Unternehmen, unter dessen Namen oder Firma der Wein verkauft wird. Sitzt dieses Unternehmen außerhalb der EU, ist es der Importeur. So regelt es Artikel 8 Absatz 1 der Lebensmittelinformationsverordnung. Nach Absatz 2 sorgt dieses Unternehmen dafür, dass die Angaben vorhanden und richtig sind.

Die Kommission bestätigt das für die elektronischen Angaben ausdrücklich (Frage 40). Für Vorhandensein und Richtigkeit ist der verantwortliche Unternehmer zuständig. Und wer Angaben ändert, ist für diese Änderung verantwortlich (Artikel 8 Absatz 4).

Für dich heißt das: Eine übersetzte Zutatenliste ist eine Pflichtangabe wie jede andere. Ein Programm, eine Agentur oder dein Anbieter kann die Übersetzung erledigen. Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt bei dir. Lies die Übersetzungen deshalb gegen, oder lass sie gegenlesen, bevor die Flaschen das Haus verlassen.

Wie zeigt ein E-Label die Angaben in mehreren Sprachen?

Ein E-Label ist eine Webseite. Sie kann dieselben Angaben in vielen Sprachen bereithalten, ohne dass auf dem Etikett ein Zentimeter mehr gebraucht wird.

Bei Glasswise werden die Angaben zu Zutaten und Nährwerten automatisch in alle EU-Sprachen übersetzt und je nach Zielgruppe angezeigt. Du kannst jede dieser Übersetzungen jederzeit durch deine eigene ersetzen. Das passt zur Verantwortung oben: Du bekommst eine Übersetzung, und du behältst das letzte Wort.

Eine Grenze gilt in jeder Sprache gleich. Auch übersetzt bleibt die E-Label-Seite eine Seite für Pflichtangaben, ohne Werbung, ohne Shop-Links und ohne Tracking. Die Details stehen im Beitrag zu dem, was auf die Seite muss.

Wenn Kroatien zu deinen Märkten gehört: Dort arbeiten wir mit einem Partner vor Ort zusammen. Mehr dazu auf unserer Seite E-Labels für Kroatien. Wie die Seite in deinem eigenen Erscheinungsbild aussieht, erklärt unser Beitrag zum E-Label-Design.

Was prüfst du vor dem nächsten Export?

  1. Schreib auf, in welche Länder der Wein geht. Frag bei der Behörde für Weinkennzeichnung oder bei deinem Handelspartner nach, ob das Land eine bestimmte Sprache verlangt.
  2. Prüf die Allergenangaben auf dem Etikett. Stehen „enthält“ und die Begriffe aus Anhang I der Verordnung 2019/33 dort, und in welchen Sprachen erwartet sie das Zielland?
  3. Prüf den Hinweis neben dem Code. Steht dort das Wort „Zutaten“, nach derselben Sprachregel wie deine übrigen Pflichtangaben?
  4. Lies die Übersetzungen gegen. Du bist für ihre Richtigkeit verantwortlich, egal wer übersetzt hat.
  5. Öffne die E-Label-Seite in jeder Sprache. Sie zeigt überall nur die Pflichtangaben und nichts, was zum Kauf animieren soll.

Was in Österreich sonst noch aufs Etikett gehört, steht in unserem Leitfaden zur Weinkennzeichnung in Österreich.

Häufige Fragen

Darf ich mehrere Sprachen auf ein Etikett drucken?

Ja. Artikel 121 der Verordnung 1308/2013 erlaubt ausdrücklich eine oder mehrere Amtssprachen der EU.

Reicht ein Symbol neben dem QR-Code statt eines Worts?

Nein. Allgemeine Symbole wie ein „i“ reichen laut Kommission nicht. Beim Zutatenverzeichnis braucht es eine Überschrift mit dem Wort „Zutaten“ (Frage 38).

Wie steht der Energiewert auf dem Etikett?

Auf dem Etikett steht der Energiewert. Statt des Worts „Energie“ darfst du das Symbol „E“ verwenden, gefolgt vom Wert (Artikel 119 Absatz 4). Die vollständige Nährwertdeklaration kann dann auf dem E-Label stehen.

Du planst einen neuen Exportmarkt?

Dann lass uns reden. Schreib mir, wohin dein Wein geht und was dich an den Sprachen gerade aufhält: david@glasswise.eu. Ich antworte selbst.

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